Im Folgenden erklären wir Ihnen, warum ein Kostenvoranschlag bei der Schadenabwicklung nicht immer ausreicht und welche Gefahren dieser mit sich bringen kann.
Der Kostenvoranschlag
Immerhin wird ein Kostenvoranschlag in vielen Branchen erstellt, so auch im Kraftfahrzeugbereich. Kostenvoranschläge werden meist für Verschleißreparaturen, den wiederkehrenden Wartungsintervallen oder sonstigen Reparaturen von den Werkstätten erstellt, welche nur ein Ziel haben, eine verbindliche Zusage über einen Auftrag zu einem festgelegten Preis durchzuführen. Somit bezieht sich ein Kostenvoranschlag immer auf ein konkretes Unternehmen, welches den Kostenvoranschlag erstellt hat und die Arbeit letztendlich auch ausführen soll.
2 Varianten von Kostenvoranschlägen
Infolge liegt bei einem Kostenvoranschlag die erste Falle bereits darin, dass es unverbindliche und verbindliche Kostenvoranschläge gibt. Zwar können bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag die tatsächlichen entstandenen Kosten um bis zu 20 % abweichen. Das heißt, bei Kosten von 1000 € können mal eben schnell 1200 € werden. Dementsprechend ist zu beachten, je komplexer der Schaden, desto höher kann die Abweichung sein.
Schließlich sollten Sie bei der Werkstatt in jedem Fall ein verbindlichen Kostenvoranschlag verlangen. Dabei muss dann die Werkstatt genau zu dem festgelegten Preis ihre Dienstleistung erbringen. Jedoch wird sich die Werkstatt nicht auf einen solchen Deal einlassen, denn sie wissen ja nicht was noch im Zuge der Reparatur alles anfallen wird.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag
Zudem empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag immer nur dann, wenn der Schaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze (1000 €) liegt. Abgesehen davon, empfehlen wir Ihnen dennoch ein Kurzgutachten (siehe unten Thema Kurzgutachten) erstellen zu lassen. Denn in den meisten Fällen liegt der Schaden bereits oberhalb der Bagatellschadensgrenze. Somit haben Sie dann das Recht, einen freien & unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Erfahren Sie mehr…
Kosten eines Kostenvoranschlags
Obgleich für ein Kostenvoranschlag was berechnet wird, hängt meist von demjenigen ab, welcher den Kostenvoranschlag für Sie erstellt. Also sind die Betriebe dazu übergegangen, eine Gebühr zu erheben, welche zwischen 60 € und 100 € liegt. Des Weiteren kann es aber auch mal vorkommen, dass ein Betrieb in Relation zur Schadenhöhe 10 % für ein Kostenvoranschlag verlangt.
Zudem ist mit der Versicherung abzuklären, ob die Kosten für ein Kostenvoranschlag übernommen werden. In der Regel leider nicht, daher immer in schriftlicher Form abklären!
Kfz-Gutachten
Infolge eines Unfalls, siedeln sich die Reparaturkosten schnell im vierstelligen Bereich an. Daher wird für eine korrekte Schedenregulierung im Haftpflichtschaden ein vollständiges Gutachten von der Versicherung verlangt. Deshalb führt der Kfz-Sachverständige in einem Kfz-Gutachten nachvollziehbare sowie nachprüfbare Beurteilungen auf, die von einem Nichtfachmann nachvollzogen werden können. Dort ist nicht nur die Teileliste aufgeführt, sondern auch die schriftliche Dokumentation samt Bildern aufgeführt. Übrigens sind wir für keine Versicherung tätig und wickeln den Schaden zu 100% in Ihrem Sinne ab.
Unterschied Kostenvoranschlag zum Kfz-Gutachten
Mit anderen Worten liegt das Risiko hier auf der Seite des Kfz-Sachverständigen (Prognoserisiko) bzw. der Werkstatt. Sofern sich im Zuge der Reparatur die Kosten erhöhen, wird vom Kfz-Sachverständigen ein Ergänzungsgutachten gefertigt. Dementsprechend zählen dann die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten.
Kosten für ein Kfz-Gutachten
Je höher der Schaden, desto höher auch die Kosten für ein Kfz-Gutachten. Keine Sorge, die Kosten für ein Kfz-Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie müssen daher auch nicht in Vorleistung treten.
Vorteile eines Kfz-Gutachten:
Die Sicherheit liegt auf Ihrer Seite
Sie tragen kein Risiko
Daten vom Fahrzeug werden mit den Fahrzeugpapieren abgeglichen
Im Gutachten werden auf mögliche Risiken hingewiesen
Plausibilitätsprüfung liegt zu Grunde
Das Kfz-Gutachten hat einen Beweissichernden Charaktar gegenüber eines Kostenvoranschlages
Kurzgutachten
Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten für einen Kostenvoranschlag ablehnt, fertigen wir für Sie ein Kurzgutachten. Somit werden diese Kosten wiederum von der gegnerischen Versicherung übernommen. Dadurch haben Sie jederzeit eine optimale Sicherheit, mit allen Vorteilen gegenüber eines unsicheren Kostenvoranschlages von der Werkstatt. Erfahren Sie mehr…
Ihr Vorteile auf einen Blick!
Kostenvoranschlag
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Nutzungsausfall
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Reparaturausweitung
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