von Marcel Reinert | 29. August 2017 | Allgemein
Die Bagatellgrenze, ab deren Überschreitung der Geschädigte ein Schadengutachten auf Kosten des Schädigers einholen darf, liegt weiterhin bei etwa 700 Euro. Das AG Duisburg setzt sich kurz mit der Meinung auseinander, dass die Bagatellschadengrenze etwa bei 1.000 Euro...